Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
In unserer Firma gibt’s es für die Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung.
Mögliche Leistungen zu einem Schadenfall werden nicht direkt an den Mitarbeiter ausgezahlt, sondern laufen über uns und werden dann an den Mitarbeiter ausgezahlt.
Im Oktober des letzten Jahres hatten wir den ersten Fall bei dem ein Mitarbeiter einen Leistungsanspruch hatte.
Der Betrag wurde dem Mitarbeiter über einen Nettobezug ausgezahlt und „die bis dahin entrichteten, auf seinen Versicherungsschutz entfallenden Beiträge“ (Dok.-Nr.:5203742, Punkt 8b)
wurden als Arbeitslohn abgerechnet.
Nun, bekommt der Mitarbeiter zu demselben Schadenfall noch eine weitere Leistung zugesprochen.
Er befindet sich nun jedoch im Krankengeldbezug (0 SV-Tage).
Kann uns jemand helfen und sagen wie wir nun die auf ihn entfallenden Versicherungsbeiträge als Arbeitslohn abrechnen können, sodass alles richtig läuft und auch SV-Beiträge abgezogen werden
Vielen Dank!
Hallo,
klären Sie die rechtliche Seite bitte mit der Krankenkasse. Ist der Arbeitnehmer voll unterbrochen werden keine Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Ok, vielen Dank!