Wie behandele ich eine Gruppenunfallversicherung in Lodas mit folgendem Sachverhalt. Die AN sind namentlich in der Police genannt und der jährliche Beitrag für 1 AN beträgt 960,00 €. Sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Hallo Frau Zimmermann,
hier kommt es auch auf den Rechtsanspruch an, ob bereits die Beitragszahlung zu versteuern ist oder erst bei Inanspruchnahme der Versicherung.
Wenn der AN keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung hat, dann liegt bei der Beitragszahlung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Hier liegt erst Arbeitslohn vor wenn die Versicherungsleistung ausgezahlt wird.
Wenn der AN jedoch einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung hat, dann liegt bei der Beitragszahlung steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohnes muss man erstmal wissen, ob mit der Versicherung auch Unfälle im privaten Bereich mit abgedeckt sind oder nicht. Des Weiteren ist die Frage, ob im Versicherungsschein die Beiträge für den privaten und den geschäftlichen Teil getrennt ausgewiesen sind oder nicht.
Die Berechnung sind dann wie folgt aus:
50 % privat (steuerpflichtiger Sonderausgabenersatz)
50% geschäftlich -> nochmals aufteilen in:
40% steuerfreie Reisenebenkosten
60% steuerpflichtiger Werbungskostenersatz
macht insgesamt 20% vom Gesamtbeitrag steuerfrei und 80% steuerpflichtig.
Eine pauschal Versteuerung von 20 % entfällt in Ihrem Fall, da der Gesamtbeitrag die 62,00 € pro Jahr und AN übersteigt.
Gruß
....der jährliche Beitrag für 1 AN beträgt 960,00 €. ...
Sicher, dass hier kein Irrtum vorliegt? Für eine Gruppen-Unfallversicherung wäre das ein stattlicher Beitrag je einzelnen Mitarbeiter.
Cheers