Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter der in der Schweiz wohnt, dort keine Beschäftigung hat und bei uns nun eine Hauptbeschäftigung beginnt.
Nun bin ich nach dem Dokument Nr. 5303284 vorgegangen. Unter dem Punkt 3 "Schweizer Grenzgänger - Vergleichsberechnung" steht dass ich die Steuerklasse 0 erfassen soll sowie die Angabe bei "Grenzgängerregelung/beschränkte Steuerpflicht" Schweiz auswählen soll - weiter unten steht, dass dem AN eine Pauschalsteuer von 4,5 % abgezogen wird.
Wurde die Vergleichsberechnung nun durchgeführt?
Danke.
Was wurde den abgzogen ? Probeabrechnung ?
Lt. DBA sind die 4,5%der maximale Abzug, sollte die Lohnsteuerklasse 1 günstiger sein, wobei hier brauchen Sie zuvor das Einverständnis des FA mittels Antrag wie soll besteuert werden. Im Regelfall bekommen Sie die antwort mit Steuerklasse 1 und dann muss simuliert werden was ist günstiger.
Laut Probeabrechnung wurden 4,5 % abgerechnet.
Ich werde mich nun mit dem FA in Verbindung setzen, danke für die Antwort.