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Gleitzeitabgeltung Einmalbezug

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letzte Antwort am 30.11.2021 13:44:30 von alma82
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Christina_R
Beginner
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Nachricht 1 von 4
159 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich bin neu hier und bräuchte euer Schwarmwissen.

 

Wir hatten eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung. Geschaut wurde nach den Gleitzeitstunden. Gleitzeitstunden die als Einmalbezug abgegolten werden, unterliegen wohl der Umlagepflicht (U2).

 

Leider finde ich keine Einstellung in den Lohnarten. Des Weiteren wäre meine Frage, wie kann ich eine Auswertung seit 2017 erstellen, die mir auflistet wieviel Umlage angefallen wäre.


Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

 

Christina

alma82
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo, 

 

in der entsprechenden Lohnart kann man unter Mandantendaten - Lohnarten - Register Steuer/SV/UV die Steuer und SV-Behandlung schlüsseln. Eventuell wäre hier #74 treffend, da bin ich jedoch nicht ganz sicher.

 

Eine Auswertung kann man m.E. nicht automatisiert erstellen, sowohl einen Nachberechnung als auch eine Auswertung über das Datenanalysesystem sind rückwirkend nur bis 2020 möglich.

 

Gruß Alma82

 

 

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Christina_R
Beginner
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Nachricht 3 von 4
132 Mal angesehen

Hallo Alma,

 

vielen Dank, das klingt gar nicht so schlecht mit der 74.

Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Tipps für mich. Wir können ja vermutlich nicht die einzigen sein, die Gleitzeitabgeltung EB haben 😉


Viele Grüße

Christina

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
128 Mal angesehen

Eigentlich ist das doch auch nichts anderes als Überstundenabgeltung!? Und laut HilfeCenter 5303331, Punkt 4 wäre das Stammlohnart 877 mit 74 für die Steuer- und SV-Behandlung bei deaktiviertem Kontrollkasten für regelmäßiges Arbeitsentgelt.

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letzte Antwort am 30.11.2021 13:44:30 von alma82
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