Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und bräuchte euer Schwarmwissen.
Wir hatten eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung. Geschaut wurde nach den Gleitzeitstunden. Gleitzeitstunden die als Einmalbezug abgegolten werden, unterliegen wohl der Umlagepflicht (U2).
Leider finde ich keine Einstellung in den Lohnarten. Des Weiteren wäre meine Frage, wie kann ich eine Auswertung seit 2017 erstellen, die mir auflistet wieviel Umlage angefallen wäre.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Christina
Hallo,
in der entsprechenden Lohnart kann man unter Mandantendaten - Lohnarten - Register Steuer/SV/UV die Steuer und SV-Behandlung schlüsseln. Eventuell wäre hier #74 treffend, da bin ich jedoch nicht ganz sicher.
Eine Auswertung kann man m.E. nicht automatisiert erstellen, sowohl einen Nachberechnung als auch eine Auswertung über das Datenanalysesystem sind rückwirkend nur bis 2020 möglich.
Gruß Alma82
Hallo Alma,
vielen Dank, das klingt gar nicht so schlecht mit der 74.
Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Tipps für mich. Wir können ja vermutlich nicht die einzigen sein, die Gleitzeitabgeltung EB haben 😉
Viele Grüße
Christina
Eigentlich ist das doch auch nichts anderes als Überstundenabgeltung!? Und laut HilfeCenter 5303331, Punkt 4 wäre das Stammlohnart 877 mit 74 für die Steuer- und SV-Behandlung bei deaktiviertem Kontrollkasten für regelmäßiges Arbeitsentgelt.