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Gesonderte Meldung (Grund der Abgabe 57) und nachgelagerte SV-Meldung 30

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letzte Antwort am 15.04.2025 14:25:35 von Uwe_Lutz
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A_Schmidt
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen!

 

Mir ist gerade folgendes aufgefallen:

 

im Januar musste ich eine Meldung 57 abgeben. Zum 30.04. ist dieser Mitarbeiter wegen Regelaltersrente ausgeschieden.

 

Nun hat L&G eine 30er-Meldung nur für den Zeitraum 01.02.-30.04. erstellt. Ist das normal? Bei früheren Meldungen 57 ist mir das nie aufgefallen (z.B. spätereres Ende im Jahr oder zum Jahresende Meldunggrund 50)

 

Vlt. hat ja jemand eine plausible Erkärung für mich.

 

 

Danke soweit und VG

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
71 Mal angesehen

Das ist völlig korrekt.

 

Da mit der 57er-Meldung der Betrag bis 01/2025 bereits gemeldet ist, darf in der nächsten Meldung nur noch der Zeitraum ab 02/2025 gemeldet werden, da sonst der Betrag doppelt im Rentenkonto erfasst würde.

 

Dies ist letztlich auch Sinn und Zweck der gesonderten Meldung, damit die DRV die Beträge bis zum gemeldeten Monat bereits vorliegen hat und bei der Rentenberechnung berücksichtigen kann.

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letzte Antwort am 15.04.2025 14:25:35 von Uwe_Lutz
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