Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Korrektur einer Abrechnung eines GF. Laut Bescheid DRV ist er SV-Frei abzurechnen, rückwirkend ab 24.01.2020 (lt. Datum HRA).
1.1.20-23.1.20 soll SV-pflichtig bleiben. (er wurde ab 1.1.20 als GF angestellt)
Ich soll jetzt die Abrechnungen ab 01/20 korrigieren.
Meine Überlegung war, eine neue Pers.Nr. anzulegen, bis 23.1.20 mit SV Pflicht abzurechnen und ab 24.01.20 neue persNr. und SV Frei mit 0000.
ist diese Vorgehensweise korrekt? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Danke schon mal .
Hallo,
verstehe jetzt zwar nicht ganz wie es zu dem Datum ab 24.01.2020 kommt, aber ich würde es auch so machen, da man ja immer nur die Änderungen monatlich machen kann. Mir fällt zumindest auch nichts anderes dazu ein.
Viele Grüße
Marion