Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH hat nebenbei noch ein Gewerbe im Nebenerwerb.
Wie ist hier mit dem Beitrag zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung zu verfahren?
Muss in LODAS der Gesamte Beitrag aus Bruttogehalt der GmbH zzgl. dem Gewinn der Einzelfirma
eingegeben werden oder nur der aus dem Bruttogehalt der GmbH?
Der Mandant möchte über Firmenzahler die Beiträge abführen.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Guten Morgen,
es müsste zuerst einmal geprüft werden, ob eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt.
Liegt diese vor, wäre aus allen Einnahmen der Beitrag zu erheben, da der Geschäftsführer nicht krankenversicherungspflichtig wäre. Eine Berücksichtigung als Firmen-Zahler wäre aus meiner Sicht dann nicht möglich, da diese Beiträge nicht als freiwillige Beiträge auf den Beitragsnachweis dürften.
Wenn der Mitarbeiter als Arbeitnehmer dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig ist und nur wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze krankenversicherungsfrei wird, wären auch nur die Beiträge aus seinem Geschäftsführergehalt beitragspflichtig in der Krankenversicherung. Dann wäre der Geschäftsführer "normal" - wie jeder andere freiwillig versicherte Arbeitnehmer - als Firmenzahler zu erfassen.
Viele Grüße
T. Reich