Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Der Gesellschafter-Geschäftsführer fällt aus der Entgeltfortzahlung. Seinen Firmenwagen darf er weiterhin privat nutzen, muss also versteuert werden. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden nur pro tatsächlicher Fahrt berücksichtigt, entfallen dann also. Er ist privatversichert.
Wenn nun das Gehalt nicht mehr gezahlt wird, der Firmenwagen aber weiterhin versteuert werden muss, gibt es dann eine negative Gehaltsabrechnung?
Leider habe ich es bisher nicht geschafft, diesen Fall in der Probeabrechnung abzubilden, weil das Gehalt trotz Eingabe einer Fehlzeit mit "Krankengeld" weiter aufgeführt wird. Ggf. fehlt irgendwo eine weitere Eingabe.
Ich wäre dankbar für Hinweise.
Danke schön!
myview
Hallo myview,
vorausgeschickt: GGF fallen u. U. recht spät und nicht bereits nach 6 Wochen aus der Entgeltfortzahlung heraus. Im Einzelfall muss hier also vorsichtshalber der Anstellungsvertrag eingesehen werden.
Zur Frage, warum das Gehalt trotz unbezahlter Fehlzeit auf der Probeabrechnung erscheint, habe ich nur zwei (schräge) Ideen:
1. Das Gehalt erscheint zwar, ist aber anteilig gekürzt (weil eben nicht der gesamte Kalendermonat unbezahlt ist).
2. In den Festbezügen ist die Kürzung für das Gehalt falsch hinterlegt mit "Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen".
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo lohnexperte,
ich habe deine Ideen im System überprüft.
1. Das Gehalt erscheint komplett auf der Abrechnung, nicht anteilig.
2. Die Eingabe steht auf "Teilmonat kürzen/Ausfallmonat kürzen".
Die Lohnfortzahlung geht über ein halbes Jahr, aber auch diese Zeit ist irgendwann zu Ende.
Von der bisher nicht funktionierenden Umsetzung abgesehen, ist meine Annahme richtig, dass die Abrechnung dann negativ wäre?
Gruß
myview
Hallo myview,
auch ich bin der Meinung, dass sich ein negatives Netto ergeben müsste; und zwar in Höhe der LSt etc.
VG