Gesellschafter-Geschäftsführer nicht sv-pflichtig möchte freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auch einen Arbeitgeberanteil bekommen.
Wie kann ich das in Lohn und Gehalt abrechnen?
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Ein solcher Zuschuss ist lohnsteuerpflichtig und wie "normaler" Lohn abzurechnen.
Grundsätzlich können Sie jede lohnsteuerpflichtige Lohnart verwenden. Diese können Sie dann in Arbeitgeberzuschuss Rentenversicherung umbenennen. Alternativ kopieren Sie eine Lohnart und benennen Sie entsprechend.
Wenn der Zuschuss vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung bezahlt werden soll, dann müssten Sie eine Nettoabzugslohnart entsprechend als Folgelohnart berücksichtigen. Mit dieser Folgelohnart können Sie auch den "Arbeitnehmeranteil" aus dem Nettoentgelt einbehalten.
Die Überweisung wäre als individuelle Zahlung möglich. Lässt sich auf Mitarbeiterebene bei "individuelle Überweisungen" einrichten.