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Gesellschafter Geschäftsführer abrechnen

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letzte Antwort am 21.12.2023 14:55:48 von hecht-lohn-undgehalt-
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hecht-lohn-undgehalt-
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Hallo Ihr,

ich möchte einen Gesellschafter Geschäftsführer abrechnen, der freiwillig versichert ist. Das Dokument 5303275 liegt mir vor. Die GmbH zahlt die hälfte der Krankenversicherungsbeiträge. Diese Beiträge sind lohnsteuerpflichtig, nur wir gestalte ich das auf der Gehaltsabrechnung.

 

Wie richte ich also eine eigene Lohnart für den ggf. gezahlten Zuschuss und den Einbehalt ein. Kann mir jeamand eine Anleitung hierfür geben.

 

Vielen Dank,

Petra

cro
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Außer Bruttobezügen zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden GGF nichts! KV, etc. werden von ihm privat bezahlt.

 

Per Gesellschafterbeschluss kann er seine Bruttobezüge anpassen. Das war's.

 

Die Stammlohnart 2002 (GF-Bezug) muss also grundsätzlich nicht kopiert oder anderweitig angepasst werden.

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hecht-lohn-undgehalt-
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Ein beherrschender Geschäftsführer einer GmbH verfügt als Gesellschafter über mehr als die Hälfte des Stammkapitals. Er kann damit die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Er erhält für seine Geschäftsführertätigkeit Entgelt.

 

 Der Geschäftsführer erhält vertragsgemäß ein monatliches Gehalt

Er ist freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse und Selbstzahler. Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung muss als steuerpflichtiger Arbeitslohn abgerechnet werden.

 

Meine Frage ist nur, wie das geht. Im Dokument 5303275, wir doch gerade dieser Sachverhalt so geschildert.

 

 

 

 

 

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 5
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@hecht-lohn-undgehalt-  schrieb:

Ein beherrschender Geschäftsführer einer GmbH verfügt als Gesellschafter über mehr als die Hälfte des Stammkapitals. Er kann damit die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Er erhält für seine Geschäftsführertätigkeit Entgelt.

 

 Der Geschäftsführer erhält vertragsgemäß ein monatliches Gehalt

Er ist freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse und Selbstzahler. Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung muss als steuerpflichtiger Arbeitslohn abgerechnet werden.

 

Meine Frage ist nur, wie das geht. Im Dokument 5303275, wir doch gerade dieser Sachverhalt so geschildert.

 


Das wird im Dokument unter 2.1.2.1 für den beherrschenden GGF bestens beschrieben. Haben Sie das schon so eingetragen?

 

Ich persönlich finde allerdings, dass Sie sich damit zu viel Arbeit machen. Das Thema KV+PV würde ich bei dieser Personengruppe immer in den Privatbereich verlagern. Dennoch viel Erfolg.

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hecht-lohn-undgehalt-
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Vielen Dank, vermutlich haben Sie recht.... eine schöne Weihnachtszeit!

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letzte Antwort am 21.12.2023 14:55:48 von hecht-lohn-undgehalt-
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