Folgende Ausgangslage:
Ein Gesellschafter-GF (33%) ohne GF-Gehalt erhält einen Firmenwagen zur Privatnutzung.
Wie kann der geldwerte Vorteil (1%) am besten erfasst werden?
Lohnabrechnung mit negativem Auszahlungsbetrag?
Den Betrag gegen Forderungen an Gesellschafter buchen und mit Gewinnausschüttung verrechnen?
Oder muss zusätzlich ein geringes Geschäftsführer-Gehalt erfasst werden, sodass mindestens 0 als Auszahlung herauskommt?
Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?
abgerechnet wird nur, was auch tatsächlich vereinbart ist, also bei Ihnen nur der Pkw.
Wenn LSt fällig wird, muss diese entweder vom GF monatlich aufs Geschäftskonto gezahlt werden oder als Forderung stehenbleiben, um mit sonstigen Ansprüchen des GFs verrechnet zu werden.
Wichtig ist zu prüfen, ob der GF sv-pflichtig ist (Statusfeststellungsverfahren).
@lohnhilfe Ich habe einen ähnlichen Fall. Vielleicht können Sie mir dabei helfen.
Fakten:
- Kommanditist Gesellschafter einer GmbH & Co. KG
- sv-pflichtig! (Statusfeststellungsverfahren)
- Lohnsteuer fei
- wird ab 01/2025 über Lohn & Gehalt abgerechnet
- Firmenwagen zur Privatnutzung
- Gehaltsempfänger
Nun meine Fragen:
- Welche Lohnart ist für das Gehalt am besten geeignet? 2120 - Nettolohn, lfd, st-frei
oder eine Lohnart anlegen; z.B. 2003 - Gehalt st-frei
- Wie kann ich beim Firmenwagen abweichende Lohnarten für ihn anlegen. Die Lohnarten für Firmenwagen, Privatfahrten und Co werden doch automatisch gezogen.
Vielen dank.
Nettolohn bedeutet Hochrechnung auf Brutto, das wollen Sie wahrscheinlich nicht.
Nehmen Sie die 3801, auf eine freie Nummer kopieren für Gehalt, Privatfahrten und W/A.
die automatischen PKW-LAen-Werte außer 2440 in den Festbezügen mit Minus erfassen und mit den 3801-Kopien im Plus. Sieht dann so aus:
Vielen lieben Dank @lohnhilfe Sie haben mir weitergeholfen. Dankeschön