Hallo zusammen,
ich rufe für Hilfe..
es gibt Weihnachtsgeschenke an eigenen MA in Höhe von 90€ ( mit USt.); die sollten nach § 37b versteuert werden und den SV-pflichtigen Beitrag sollte ebenfalls von AG übernommen werden.
Durch Nebenbuchführung wird in diesem Fall nicht gemacht, oder? Da dort steht "Pauschale Steuer ohne §37b EStG".., dann frage ich mich- im welchen Fall wird diesen Weg vorgenommen?
Ich erfasse den Betrag von 90€ beim MA mit LA 2770 und anderen LA 2780 und 2790 automatisch. Es nennt sich aber Sachzuwendung, netto.. Heißt das ich muss von 90€ erstmal netto bilden und dementsprechend netto Betrag eingeben? Weil wenn ich 90€ eingebe, dann erhöht sich die Einmalzahlung bei der Berechnung die SV-Beiträge..
Ich verstehe es nicht.., auf dem Lohnzettel sieht es schrecklich aus..
Habt ihr Ideen, wie es richtig, schön und sauber zu erfassen ist?
LG
Jelena
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
unten finden Sie auch die Möglichkeit nach § 37 b EStG zu erfassen:
Da Sie aber die SV-Beiträge übernehmen wollen, hilft Ihnen die Nebenbuchhaltung nicht weiter, außer Sie hätten nur Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze RV.
Die Abrechnung über die Lohnart 2770 ist richtig. Bei einem Nettobezug wird der Bezug erfasst und dieser Bezug wird auf den Bruttobetrag hochgerechnet. Deshalb erhalten Sie einen Krummen Bruttobetrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. EUR 90,00 zzgl. der übernommenen Lohnsteuer.
Die Lohnarten 2780 und 2790 sind leider eine weitere Folge aus der Übernahme der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Diese Lohnarten berücksichtigen den geldwerten Vorteil aus der Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (2780) und daraus dann wieder die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil der Sozialversicherungsbeiträge.
Hier finden Sie noch einmal Informationen der Datev zur Vorgehensweise:
Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) abrechnen in Lohn und Gehalt
Es mag nicht schön aussehen, aber es ist am Ende richtig und es wurde alles für den Arbeitnehmer an Kosten übernommen.
Viele Grüße
T. Reich
Danke für die ausführliche Antwort.., es liegt an mich höchstwahrscheinlich.. aber wenn ich es so eingebe, sehe ich nicht, dass AN-SV Anteil von AG übernommen wird..
ich habe hier zwei Probeabrechnungen hinzugefügt, und beim LA 2770 werden mehr SV-Beiträge abgezogen..
Sehe ich es falsch..?
LG
Jelena
Ja, Nettolohnhochrechnung ist ganz schön schwierig. 🙄
Die von Ihnen mit Lohnart 2740 ermittelten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in Höhe von EUR 18,48 sind "nur" die Arbeitnehmeranteile auf den Sachbezug. Wenn Sie nun diese Arbeitnehmeranteile übernehmen, übernehmen Sie noch einmal einen Nettobezug von EUR 18,48. Auf diesen Nettobezug müssen Sie nun wieder die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ermitteln. Vereinfacht AN-Anteile wären 20%, noch einmal EUR 3,70. Auf diese EUR 3,70 dann wieder usw, bis am Ende kein geldwerter Vorteil mehr raus kommt. Das sind in Ihrem Fall die EUR 23,24.
Auf diese EUR 23,24 müssen Sie dann noch die Lohnsteuer ermitteln, da die Übernahme der Anteile auch einen lohnsteuerlichen geldwerten Vorteil darstellt. Auch hier gehen Sie ähnlich vor, so dass noch einmal EUR 9,00 besteuert werden müssen.
ah.. Sie sind ein Genie. 🙂
klar, ich akzeptiere das offizielles Berechnungsweg. Ich könnte mir das Ganze einfach nicht genau erklären.
Super, vielen Dank, nochmal.
LG