Hallo Community,
unser Mandant möchste seinen langjährigen Mitarbeitern ein Geschenk im Wert von Euro ca. 500,00 zukommen lassen. Die Versteuerung erfolgt dann nach § 37 bEStG. Die Art des Geschenkes spielet doch keine Rolle?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie müssen sich nur an die allgemeinen Grundsätze halten:
Interessant ist meist der Punkt wo es um den Vergleich mit anderen geht 😉
Hallo ,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bedeutet ein Fitnessarmbanduhr über Euro 300,00 könnte man schenken.
Viele Grüße
Wenn sie aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit geschenkt wird sicherlich.
Prima vielen Dank für die Hilfe !