Hallo,
unser Mandant hat den Geschäftsführern Karten für ein Fussball Spiel in einer Lounge gekauft. Der Wert ist 11.600,00€ für 6 Personen. Wird der Betrag in voller Höhe mit der Lohnart 2770 eingetragen ?
Danke
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Hallo,
seit 2007 hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen (§37b EStG) an Arbeitnehmer oder Dritte (Geschäftspartner, Kunden) mit 30 % pauschal zu versteuern. Neben der pauschalen Lohnsteuer fallen auch pauschale Kirchensteuer und pauschaler Solidaritätszuschlag an.
Die Regelung gilt für betrieblich veranlasste Sachgeschenke (nicht Geldgeschenke). Eine Pauschalierung ist nicht möglich, wenn der Wert einer Zuwendung oder der Wert aller Zuwendungen für einen Empfänger im Wirtschaftsjahr 10.000 Euro übersteigt.
Weitere Information entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1080841 Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§37b EStG) in Lohn und Gehalt.