Hallo liebe Community!
Ich habe einen neuen Mandanten.
Nun habe ich bei der Abrechnung gesehen, dass mit der PKV und dem AG-Zuschuss falsch abgerechnet wurde. So, sah die Abrechnung beim Vorberater aus:
Im Netto wurde nichts abgezogen. Die Abrechnung ist von 12/2022.
Als ich die Daten eingepflegt habe und eine Probeabrechnung gemacht habe, stand nichts im Brutto aber dafür wurden die 2 Beträge im Netto abgezogen.
Wo ist bei mir der Knackpunkt?
Ich habe im Dokument 5303275 gelesen, man soll 2 neue Lohnarten anlegen z.B. Lohnart 2000 kopieren. Ich kann aber nichts kopieren und auch keine neue anlegen.
Und der AG-Zuschuss bleibt der immer gleich? Oder muss mir der Mandant, da etwas mitteilen?
Ach ja, der PGS ist 900 und BGRS 0000, falls das noch wichtig wäre.
Vielen Dank schon mal!
Hallo!
Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der sv-frei ist. Insofern besteht auch keine Verpflichtung, den Zuschuss zur PKV zu zahlen. Wird doch ein Zuschuss geleistet, ist dieser zu versteuern. Deswegen stand beim vorherigen AG etwas im Brutto ohne Abzug im Netto. Es gab einen steuerpflichtigen Zuschuss und die PKV wird vom Gesellschafter-Geschäftsführer selbst gezahlt.
Ich arbeite nicht mit LuG, aber ich vermute, Sie haben den Zuschuss zur PKV nicht als Lohnart angelegt, sondern irgendwo geschlüsselt, dass er priv. versichert ist und wie hoch die Beiträge sind?
Zur Höhe des Zuschusses: da der Zuschuss freiw. gezahlt wird und versteuert werden muss, müsste der Arbeitgeber bestimmen, in welcher Höhe er ihn zahlen will.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Ja, ich habe den KV + PV - Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung eingegeben.
Muss ich dann jeweils für die KV und PV eine Lohnart anlegen?
Vielen Dank!
Ja, siehe Punkt 2.1 / 2.1.3 in dem von Ihnen genannten Dokument.