abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Geschäftsführer private krankenversichert und AG-Zuschuss

4
letzte Antwort am 28.03.2023 09:06:24 von CVolz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ulrike27_5
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
2115 Mal angesehen

Hallo liebe Community! 

 

Ich habe einen neuen Mandanten. 

 

Nun habe ich bei der Abrechnung gesehen, dass mit der PKV und dem AG-Zuschuss falsch abgerechnet wurde. So, sah die Abrechnung beim Vorberater aus: 

 

Ulrike27_5_0-1679853933844.png

 

Im Netto wurde nichts abgezogen. Die Abrechnung ist von 12/2022.

Als ich die Daten eingepflegt habe und eine Probeabrechnung gemacht habe, stand nichts im Brutto aber dafür wurden die 2 Beträge im Netto abgezogen. 

Wo ist bei mir der Knackpunkt? 

 

Ich habe im Dokument 5303275 gelesen, man soll 2 neue Lohnarten anlegen z.B. Lohnart 2000 kopieren. Ich kann aber nichts kopieren und auch keine neue anlegen. 

Und der AG-Zuschuss bleibt der immer gleich? Oder muss mir der Mandant, da etwas mitteilen? 

 

Ach ja, der PGS ist 900 und BGRS 0000, falls das noch wichtig wäre.

Vielen Dank schon mal! 

 

 

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
2055 Mal angesehen

Hallo!

 

Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der sv-frei ist. Insofern besteht auch keine Verpflichtung, den Zuschuss zur PKV zu zahlen. Wird doch ein Zuschuss geleistet, ist dieser zu versteuern. Deswegen stand beim vorherigen AG etwas im Brutto ohne Abzug im Netto. Es gab einen steuerpflichtigen Zuschuss und die PKV wird vom Gesellschafter-Geschäftsführer selbst gezahlt.

 

Ich arbeite nicht mit LuG, aber ich vermute, Sie haben den Zuschuss zur PKV nicht als Lohnart angelegt, sondern irgendwo geschlüsselt, dass er priv. versichert ist und wie hoch die Beiträge sind?

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 5
2049 Mal angesehen

Zur Höhe des Zuschusses: da der Zuschuss freiw. gezahlt wird und versteuert werden muss, müsste der Arbeitgeber bestimmen, in welcher Höhe er ihn zahlen will.

Ulrike27_5
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
2004 Mal angesehen

Hallo, 

 

vielen Dank für die Antwort! 

Ja, ich habe den KV + PV - Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung eingegeben. 

Muss ich dann jeweils für die KV und PV eine Lohnart anlegen? 

Vielen Dank!

0 Kudos
CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
1976 Mal angesehen

Ja, siehe Punkt 2.1 / 2.1.3 in dem von Ihnen genannten Dokument.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 28.03.2023 09:06:24 von CVolz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage