Nach einer Prüfung der DRV Bund wird der Geschäftsführer als abhängig behandelt. Bisher war man von der SV-Befreiung ausgegangen.
Somit fallen nun Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.
Der Geschäftsführer war in der Vergangenheit aber freiwillig gesetzlich versichert und hat Beiträge auf Basis seines Einkommens geleistet.
Was passiert mit den bereits geleisteten Beiträgen - werden diese auf die nun fällige Zahllast zur gesetzlichen Krankenversicherung verrechnet?
Hallo,
bei einer rückwirkenden Änderung der Stammdaten zur Krankenversicherung, erfolgt eine automatische Nachberechnung der bereits geleisteten Beiträge.
In LODAS ist eine Nachberechnung frühestens ab 01/2022 möglich.
Es findet eine Verrechnung ab dem Monat der geänderten Stammdaten statt.
Bei dieser wird geprüft, ob noch Beiträge zu entrichten sind oder dem Mitarbeiter ein Guthaben zusteht.
Anhand der Auswertung 41 und 43 können Sie die Verrechnung nachvollziehen.