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Geringfügig entlohnt nach Steuerklasse abrechnen.

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letzte Antwort am 18.11.2022 12:00:20 von pogo
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen,

 

ich dachte ich hätte es vollumfänglich verstanden aber dem ist leider nicht so🤔.

 

Geringfügig entlohnte Beschäftigung 520,- mit BGS 6500 macht Probleme.

Das Fehlerprotokoll sagt nun:

n_troike_0-1668767697238.png

 

Aber genau das wollten wir ja nicht weil wir Nebenarbeitgeber sind und deshalb die Elstamdaten 

angefordert haben, die auch mit Stkl. 6 zurückgemeldet wurden.

Es soll über Steuerklasse abgerechnet werden und nicht über 2% (die wir sonst immer übernehmen).

 

Hat jemand eine Idee was die Sache richtigstellen kann?

 

Viele Grüße

Nico

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
224 Mal angesehen

@n_troike  schrieb:

 

Hat jemand eine Idee was die Sache richtigstellen kann?

 

 

 


Das klingt danach, als wäre der AN-Typ falsch geschlüsselt.  Die Schlüssel 4/5 sind für Pauschalversteuerung, die Schlüssel 0/1 für die Abrechnung über Steuerklasse zu nuten.

 

Uwe_Lutz_0-1668768730557.png

 

Auch wenn es in der Auswahl "ggf. Pauschalierung" heißt, dürfen diese Schlüssel NUR für Pauschalierungen genutzt werden.

pogo
Experte
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Nachricht 3 von 3
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letzte Antwort am 18.11.2022 12:00:20 von pogo
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