Liebe Community,
liebe Datev,
wir haben heute (LuG Version 11.82) bei den geringfügig Beschäftigten die Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt, erhalten aber bei der Durchführung der Probeabrechnung aber immer noch folgenden Hinweis:
Hinweis #LN17792
Sie haben die Identifikationsnummer des Mitarbeiters nicht erfasst.
Diese wird ab dem 01.01.2022 für DEÜV-Meldungen mit Entgelt benötigt.
Wenn die Steuerverwaltung im Ausnahmefall keine Identifikationsnummer für den Mitarbeiter vergeben hat,
ist jedoch keine Angabe erforderlich.
» Erfassen Sie nach Möglichkeit die Identifikationsnummer des Mitarbeiters.
Hat jemand eine Idee woran das liegen könnte?
vielen Dank
René Hentschel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo zusammen,
Sie müssen die ID-Nummer rückwirkend zum 01.01.2021 eingeben oder zu Beginn der Einstellung der Aushilfe in 2021.
Hallo,
das Problem hatten wir in der Kanzlei auch. Ein "Gültig ab" Datum können wir in Lohn & Gehalt bei der Steuer-ID nicht erfassen. Wir haben es übergangsweise so gelöst, dass bei der Lohnabrechnung unter "Erster Monat der Nachberechnung" 12/2021 erfasst haben. Danach war der Hinweis weg. Keine schöne, aber zumindest schnelle Lösung...
Viele Grüße
Stefanie Kreiner
Hi,
ich habe das jetzt auch so gemacht. Merkwürdig, dass das im entsprechendem Dokument von Datev nicht beschrieben steht. Habe nämlich 3 x die ID herausgenommen und neue eingetragen. Kostet nur unnötig Zeit.
Hallo Herr Hentschel,
derzeit befinden wir uns in der Prüfung des beschriebenen Sachverhalts.
Aktuell haben wir für die Hinweismeldung folgende Umgehungslösung:
Führen Sie beim betroffenen Mitarbeiter mit der aktuellen Probe-/Lohnabrechnung über Abrechnung | Probe-/Lohnabrechnung eine manuelle Nachberechnung (Feld "Erster Monat der Nachberechnung") auf 12/2021 durch.
Danach wird die Hinweismeldung nicht mehr ausgegeben.