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Geringfügig Beschäftigte Identifikationsnummer in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 25.01.2022 15:56:01 von Gökhan_Aras
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rhentschel
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Liebe Community,

liebe Datev,

 

wir haben heute (LuG Version 11.82) bei den geringfügig Beschäftigten die Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt, erhalten aber bei der Durchführung der Probeabrechnung aber immer noch folgenden Hinweis:

 

Hinweis #LN17792
Sie haben die Identifikationsnummer des Mitarbeiters nicht erfasst.
Diese wird ab dem 01.01.2022 für DEÜV-Meldungen mit Entgelt benötigt.
Wenn die Steuerverwaltung im Ausnahmefall keine Identifikationsnummer für den Mitarbeiter vergeben hat,
ist jedoch keine Angabe erforderlich.
» Erfassen Sie nach Möglichkeit die Identifikationsnummer des Mitarbeiters.

 

Hat jemand eine Idee woran das liegen könnte?

 

vielen Dank

René Hentschel

Nikolaus1
Beginner
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Nachricht 2 von 5
818 Mal angesehen

Hallo zusammen,

Sie müssen die ID-Nummer rückwirkend zum 01.01.2021 eingeben oder zu Beginn der Einstellung der Aushilfe in 2021. 

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SK890
Beginner
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Nachricht 3 von 5
738 Mal angesehen

Hallo,

 

das Problem hatten wir in der Kanzlei auch. Ein "Gültig ab" Datum können wir in Lohn & Gehalt bei der Steuer-ID nicht erfassen. Wir haben es übergangsweise so gelöst, dass bei der Lohnabrechnung unter "Erster Monat der Nachberechnung" 12/2021 erfasst haben. Danach war der Hinweis weg. Keine schöne, aber zumindest schnelle Lösung...

 

Viele Grüße

Stefanie Kreiner

abq
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
603 Mal angesehen

Hi,

 

ich habe das jetzt auch so gemacht. Merkwürdig, dass das im entsprechendem Dokument von Datev nicht beschrieben steht. Habe nämlich 3 x die ID herausgenommen und neue eingetragen. Kostet nur unnötig Zeit. 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
569 Mal angesehen

Hallo Herr Hentschel,


derzeit befinden wir uns in der Prüfung des beschriebenen Sachverhalts. 


Aktuell haben wir für die Hinweismeldung folgende Umgehungslösung:


Führen Sie beim betroffenen Mitarbeiter mit der aktuellen Probe-/Lohnabrechnung über Abrechnung | Probe-/Lohnabrechnung eine manuelle Nachberechnung (Feld "Erster Monat der Nachberechnung") auf 12/2021 durch.


Danach wird die Hinweismeldung nicht mehr ausgegeben.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.01.2022 15:56:01 von Gökhan_Aras
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