Guten Tag,
ein Arbeitnehmer bekommt ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung. Der geldwerte Vorteil wurde nach der 1%-Regelung ermittelt. Allerdings wurden die sich daraus ergebenden Werte nicht bei dem auszuzahlenden Nettowert gekürzt. Der Arbeitgeber weiß, dass er damit eigentlich zu Hohe Kosten hat. Die Frage ist allerdings ob dies in Sachen Sozialversicherung und Lohnsteuer so korrekt ist, oder ob darauf dann auch noch LoSt und SV-Beiträge zu entrichten sind?
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie im Endeffekt bisher keine Besteuerung der PKW-Nutzung vorgenommen. Sie haben dem Arbeitnehmer stattdessen einen weiteren Bruttogehaltsbezug in Höhe der PKW-Nutzung zugewendet.
In Höhe des geldwerten Vorteils der PKW-Nutzung wäre also weiterhin eine Besteuerung und ggf. Verbeitragung vorzunehmen.
Viele Grüße
T. Reich