Hallo,
leider habe ich in der Recherche keine aussagekräftige Seite gefunden. Folgender Sachverhalt. Mitarbeiter A erhält am 01.01.2023 erstmals einen Dienstwagen. Plug-In Hybrid aus 2017 mit 27kwh Batterie. Der Dienstwagen wurde zurvor als Pool-Fahrzeug genutzt. Wie muss der Wagen nun vom Mitarbeiter versteuert werden. Nach der Rechtgrundlage zum Zeitpunkt 01.01.2023, da dies eine erstmalige Überlassung an den Mitarbeiter ist oder nach Rechtsgrundlage zum Zulassungsdatum in 2017, wo er nach der 1% Methode und dem entsprechenden Abschlag des Bruttolistenpreises nach der Batteriegröße, in diesem Fall 8.000,00 €.
Viele Grüße
Hallo,
rechtlich können wir hierzu leider nicht beraten. Klären Sie den Sachverhalt mit dem zuständigen Finanzamt.