Guten Morgen allerseits,
im Unternehmen wird diskutiert, ob man den Arbeitnehmenden 0,33€ ab dem 1.Kilometer erstatten kann. Es bezieht sich auf Dienstfahrten für die üblicher Weise 0,30€ erstattet werden.
Sehe ich das richtig, dass es sich an dem Punkt um einen geldwerten Vorteil von 0,03€ handelt? Müsste die monatliche Summe als laufendes Entgelt versteuert und SV-Abgaben pflichtig abgerechnet werden?
Grundsätzlich haben wir eine Aufzeichnungserleichterung durch das Finanzamt, sodass die Kilometergelder über die Fibu ausgezahlt werden. Würde es ansonsten auch ausreichen die Summe in der Nebenbuchführung ausschließlich arbeitgeberseitig pauschal zu versteuern ?
Freundliche Grüße
Rinchen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Alles was die Pauschale übersteigt ist Arbeitslohn nach § 19 EStG. Das heißt das die 3 Ct pro km tatsächlich der LSt und SV unterworfen werden müssen.
Pauschalversteuerung durch AG nicht gestattet.
Danke!