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Geldersatzleistung FsJ/FöJ/BFD

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letzte Antwort am 24.10.2022 16:56:08 von Uwe_Lutz
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NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
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234 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Bufdi der statt einer Unterkunft eine Geldersatzleistung bekommt. Über welche Stammlohnart kann ich das abrechnen?

Kann ich hierfür die gleiche StLA wie für das Taschengeld nehmen?

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
210 Mal angesehen

@NaJu2008  schrieb:

Hallo,

 

ich habe einen Bufdi der statt einer Unterkunft eine Geldersatzleistung bekommt. Über welche Stammlohnart kann ich das abrechnen?

Kann ich hierfür die gleiche StLA wie für das Taschengeld nehmen?

 


Nein, steuerfrei ist nur das Taschengeld. Die anderen Leistungen sind lohnsteuerpflichtig. Also mit der ganz normalen StLA 200 abrechnen.

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letzte Antwort am 24.10.2022 16:56:08 von Uwe_Lutz
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