Hallo,
ich habe einen Bufdi der statt einer Unterkunft eine Geldersatzleistung bekommt. Über welche Stammlohnart kann ich das abrechnen?
Kann ich hierfür die gleiche StLA wie für das Taschengeld nehmen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@NaJu2008 schrieb:Hallo,
ich habe einen Bufdi der statt einer Unterkunft eine Geldersatzleistung bekommt. Über welche Stammlohnart kann ich das abrechnen?
Kann ich hierfür die gleiche StLA wie für das Taschengeld nehmen?
Nein, steuerfrei ist nur das Taschengeld. Die anderen Leistungen sind lohnsteuerpflichtig. Also mit der ganz normalen StLA 200 abrechnen.