Hallo Community,
ich habe eine fachliche Frage zur Berechnung einer Gehaltskürzung.
Ich muss einer MA das Gehalt kürzen, da sie zu viele Minusstunden hat.
Laut AV darf man -20,00 h auf dem AZK haben.
Sie hat im April -20,50 h, sprich Kürzung um -0,50 h. Ich habe folgendes gerechnet.
Annahme Gehalt 2000,00 Euro.
Wöchentliche AZ 30h.
Meine Berechnung wäre folgende: 30h (wöch.AZ) * 13/3= 130h
Gehalt / 130 = Stundenlohn -> 2000/130=15,38 Euro Stundenlohn
St-Lohn 15,38*0,5= 7,69 Euro Gehaltskürzung
Ist diese Berechnung eurer Meinung nach korrekt?
Ich danke euch für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Jep, klingt super.
Wenn Sie jetzt noch den Stundenlohn fest hinterlegen, brauchen Sie nur noch eine entsprechende Stundenlohnart anlegen mit passendem Namen (z.B. "Minusstunden") und diese dann erfassen 🙂
Super herzlichen Dank!
Ich war mir unsicher, weil das Steuerbüro meinte, ich soll die Minusstunden nach Mindestlohn kürzen.
Sprich die -0,5h von 9,50 Euro = 4,75 Euro Gehaltskürzung.
Das war aber meiner Meinung nach nicht richtig, weil das ja nicht der Stundenlohn der MA ist.
Warum rechnet das Steuerbüro so?
Ich habe die Gehaltskürzung über das AZK Arbeitszeitmodell erfassen lassen mit dem Faktorschlüssel DU03 , Anzahl Monate Durchschnitt: 3, Anzahl Monate Zeitversatz: 1.
Liebe Grüße
Warum rechnet das Steuerbüro so? - Keine Ahnung...
Dank schön 🙂