Fall: Neugründung eines Unternehmens; Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das FA übermittelt;
Zwingende Voraussetzung, um technisch eine Gehaltsabrechnung durchzuführen sind nach meinem Kenntnisstand die Steuernummer und die Betriebsnummer erforderlich. Während die Betriebsnummer relativ schnell zugeteilt wird, kann es bei der Steuernummer durchaus mehrere Wochen dauern.
Hat jemand Erfahrung wie und ob man innerhalb des Zeitraums (bis zur Erteilung der Steuernummer) eine Gehaltsabrechnung vornehmen kann?
Vielen Dank für Ihre/Eure Rückmeldung.
Schauen Sie sich die Lösung aus dem Beitrag hier in der Community:
"Wie kann LSt-Anmeldung ohne Steuernummer erfolgen?"
an.
Dort ist das Vorgehen beschrieben.
😗Sorry ich weiß nicht wie ich auf einen Beitrag mit einem Link verweisen kann.