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Gegenstandswerte übergeben Pfänung

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letzte Antwort am 29.04.2026 15:37:40 von Philipp_Heubeck
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Schnufze
Beginner
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Hallo, ich möchte gerne die Überwachung und Abrechnung der Pfändung bei den Gegenstandswerten erstellen und übergeben, habe aber dazu keine Einstellung gefunden. Wo ist das denn möglich? Vielen Dank für die Hinweise.

DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
61 Mal angesehen

Hallo,

 

Gegenstandswerte für die Pfändung können in Lohn und Gehalt nicht erstellt und übergeben werden.

 

Lohn und Gehalt berücksichtigt bei der Berechnung der Pfändung immer die gesetzliche Freigrenze, wenn diesbezüglich keine manuell abweichenden Eingaben getätigt wurden.


Für die die Nachvollziehbarkeit der Pfändungswerte bietet Lohn und Gehalt nach erfolgter Lohnabrechnung monatlich die Mitarbeiterauswertung Pfändungswerte und eine aktualisierte Ergebnisübersicht (unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung) an.


Zudem können Sie mit dem Berechnungsschema Pfändung die Berechnung vom pfändbaren Netto-Einkommen zum tatsächlichen Pfändungsabzug auf der Brutto/Netto-Abrechnung nachvollziehen. Hierzu wählen Sie auf Mandantenebene Auswertungen | Berechnungsschemata.

 

Weitere Informationen zur Abwicklung von Pfändungen in Lohn und Gehalt finden Sie unter Lohnpfändung in Lohn und Gehalt abrechnen

Freundliche Grüße Philipp Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.04.2026 15:37:40 von Philipp_Heubeck
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