Hallo, ich möchte gerne die Überwachung und Abrechnung der Pfändung bei den Gegenstandswerten erstellen und übergeben, habe aber dazu keine Einstellung gefunden. Wo ist das denn möglich? Vielen Dank für die Hinweise.
Hallo,
Gegenstandswerte für die Pfändung können in Lohn und Gehalt nicht erstellt und übergeben werden.
Lohn und Gehalt berücksichtigt bei der Berechnung der Pfändung immer die gesetzliche Freigrenze, wenn diesbezüglich keine manuell abweichenden Eingaben getätigt wurden.
Für die die Nachvollziehbarkeit der Pfändungswerte bietet Lohn und Gehalt nach erfolgter Lohnabrechnung monatlich die Mitarbeiterauswertung Pfändungswerte und eine aktualisierte Ergebnisübersicht (unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung) an.
Zudem können Sie mit dem Berechnungsschema Pfändung die Berechnung vom pfändbaren Netto-Einkommen zum tatsächlichen Pfändungsabzug auf der Brutto/Netto-Abrechnung nachvollziehen. Hierzu wählen Sie auf Mandantenebene Auswertungen | Berechnungsschemata.
Weitere Informationen zur Abwicklung von Pfändungen in Lohn und Gehalt finden Sie unter Lohnpfändung in Lohn und Gehalt abrechnen