Guten Morgen Community,
ich habe einen neuen Mandanten. Von ihm habe ich nun auch die Mitgliedsnummer und den PIN erhalten. Ich habe den Stammdatenabruf vor ein paar ein Tagen gemacht. Bisher habe ich noch keine Rückmeldung bekommen. Jetzt habe ich versucht den Lohn ohne BG abzurechnen. Aber ich bekomme jetzt immer die Fehlermeldung, dass ich den Lohn nicht abrechnen kann.
Ich bekomme diese Fehlermeldungen:
Fehler #LN09209
Die Abrechnung konnte nicht durchgeführt werden. Beachten Sue weitere Fehlermeldungen.
Bereinigen Sie die Fehlerursachen und rechnen Sie erneut ab.
Fehler #LN21074
Die Hauptgefahrtarifstelle der Mitgliedschaft 1 konnte nicht ermittelt werden.
Prüfen Sie den Sachverhalt.
Fehler #LN03300
Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge ist nicht möglich.
Entnehmen Sie die genaue Ursache der vorherigen Fehlermeldung.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Ich sollte den Lohn abrechnen.
Danke!!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Ulrike27_5,
das ist schon eigenartig. Wenn du für die BG alle Daten hast und auch den Stammdatenabruf gemacht hast, sollte es an sich klappen. Hat der Stammdatenabruf für die BG denn ohne Fehler geklappt ?
Zu deinen Fehlermeldungen gibt es doch in LuG meistens noch Hinweise was hier nicht passt...ansonsten kannst du mit der Fehlermeldung im DATEV-Hilfe-Center suchen ob es hier was gibt.
Hab auf die schnell nur für die ersten beiden Fehlermeldungen etwas gefunden:
LN09209: Die Abrechnung konnte nicht durchgeführt werden. Ursache wird nicht angezeigt.
Meldeverfahren zur Unfallversicherung
Ich hoffe das hilft dir erst einmal weiter ! 😉
Hallo @kanzleiboennecke,
vielen Dank für die Antwort!
Aber sie hat mir leider nicht weitergeholfen.
Ich bekomme weiterhin beide Fehlermeldungen 😔
Hallo,
in der Regel erhalten Sie die Rückmeldung auf den Stammdatenabruf innerhalb von 1-2 Tagen.
Prüfen Sie bitte auf der Mandantenebene über Mandant | Programmverbindungen | Rückmeldedaten | Rückmeldedaten anfordern, ob durch das Manuelle Holen der Rückmeldedaten die gültigen Gefahrtarifstellen eingespielt werden.
Die erfolgreiche Rückmeldung der Gefahrtarifstellen ist Voraussetzung für die Durchführung der Lohnabrechnung.
Werden trotz des manuellen Anforderns der Rückmeldedaten keine Gefahrtarifstellen eingespielt, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns. Gerne prüfen wir mit Ihnen den beschriebenen Sachverhalt im direkten Kontakt.
Hallo Herr Aras,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe die Rückmelden manuell zurück geholt. Dann wurden die Gefahrtarifstellen eingespielt.
Aber geht das nicht automatisch? Oder muss ich das jetzt jedes Mal manuell einspielen?
Liebe Grüße
Automatisch geht nur das, was auch auf automatisch eingestellt ist (Extras/Einstellungen/Datenübermittlung/Rückmeldeverfahren).
Hallo,
sofern Sie ein Abo für das automatische Rückmeldeverfahren eingerichtet haben, werden zurückgemeldete Daten aus dem DATEV-Rechenzentrum automatisch in Lohn und Gehalt eingespielt.
Sobald der Mandant im Programm geschlossen und wieder geöffnet wird, werden bereitstehende Rückmeldungen abgerufen und eingespielt.
Eine Anleitung zur Einrichtung des elektronischen Rückmeldeverfahrens erhalten Sie in unserem Dokument unter Elektronisches Rückmeldeverfahren mit der RZ-Kommunikation einrichten.