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Gebrauchtwagen als Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in der Steuererklärung

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letzte Antwort am 16.02.2022 16:17:21 von Gökhan_Aras
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YoursAK
Beginner
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Guten Tag Zussamen!

 

Ich arbeite für ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland keine Niederlassung, sondern nur ein Lohnbüro hat.

 

Bevor ich meine Frage stelle, einige Fakten zu meiner Situation.

 

ein paar fakten zu meiner situation:

 

  • Ich bekomme mein Gehalt abzüglich der Sozialabgaben direkt angerechnet. Die Einkommensteuer überweise ich selbst vierteljährlich an das Finanzamt.

 

  • In meiner Gehaltsabrechnung steht auch lohnart 2950: fahrtkostenzuschuss. d.h. d.h. ich bekomme eine monatliche fahrkostenzuschuss. (voll versteuert)

 

  • Ich hatte vor diesem Job nie ein Auto, auch keinen Führerschein. Aber aufgrund der Arbeitsanforderungen musste ich eine führerschein erwerben, und weil die Firma in ihrem Namen kein Auto kaufen oder leasen kann, baten sie mich, das Auto entweder selbst zu kaufen oder zu leasen.

 

  • Ich habe einen Gebrauchtwagen für 25000 Euro gekauft, der im Mai 2015 mit 35000 km erstzugelassen wurde. Ich habe das Auto im Juli 2021 gekauft.

 

  • Versicherung, Reifen, Kfz-Steuer, Anlieferung und sonstige Wartungskosten habe ich selbst bezahlt.

 

  • Von Juli 2021 bis Dezember 2021 bin ich ungefähr 6500 km gefahren. Etwa 6200 km für Geschäftsreisen und 300 km privat.

Nun zu meiner Frage:

 

Da ich das Auto selbst gekauft habe und es zu ca. 95% für Arbeitszwecke nutze. Kann ich es in meiner Steuererklärung angeben? Wenn ja, wie?

 

  • Kann ich es als Betriebsausgabe geltend machen?
  • Soll ich auch die pro Kilometerkosten für die Geschäftsreisen angeben?

 

Jede mögliche Hilfe würde sehr geschätzt. Vielen Dank im Voraus,

 

LG

A

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo A,


eine rechtliche Beratung zu Ihrem Sachverhalt und wie Sie den gekauften PKW in Ihrer Steuererklärung geltend machen, können wir nicht geben.


Falls Ihr zuständiges Lohnbüro hierzu weitere Fragen hat, können sich die entsprechenden Personen über die üblichen Servicekanäle an uns wenden.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.02.2022 16:17:21 von Gökhan_Aras
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