Ein gewerblicher Arbeitnehmer im Gartenbau befand sich vom 16.02.-05.04.19 im Krankengeldbezug. Auf der Lohnabrechnung werden nun weniger Tage im Urlaubsanspruch für 2019 ausgewiesen als bei den anderen Beschäftigten. Ist die Kürzung korrekt oder muss man hier manuell den Urlaubsanspruch korrigieren? Vielen Dank!!
Hallo,
im Gala-Bau kommt es darauf an, welche Urlaubsstatistik Sie führen. Daher bitte ich Sie, sich zur Klärung des Sachverhaltes über einen anderen Servicekanal an uns zu wenden. Hier können wir dann mit Ihren Ordnungsbegriffen (Berater-, Mandantennummer) die Daten einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
rein arbeitsrechtlich kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Urlaubskürzung wegen Krankheit unzulässig ist!