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Gala-Bau Kürzung Urlaubsanspruch bei Krankheit

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letzte Antwort am 08.05.2019 10:47:57 von pk225
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cfa
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Ein gewerblicher Arbeitnehmer im Gartenbau befand sich vom 16.02.-05.04.19 im Krankengeldbezug. Auf der Lohnabrechnung werden nun weniger Tage im Urlaubsanspruch für 2019 ausgewiesen als bei den anderen Beschäftigten. Ist die Kürzung korrekt oder muss man hier manuell den Urlaubsanspruch korrigieren? Vielen Dank!!

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Gala-Bau kommt es darauf an, welche Urlaubsstatistik Sie führen. Daher bitte ich Sie, sich zur Klärung des Sachverhaltes über einen anderen Servicekanal an uns zu wenden. Hier können wir dann mit Ihren Ordnungsbegriffen (Berater-, Mandantennummer) die Daten einsehen.

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pk225
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,

rein arbeitsrechtlich kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Urlaubskürzung wegen Krankheit unzulässig ist!

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letzte Antwort am 08.05.2019 10:47:57 von pk225
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