abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

GALA BAU Aushilfe - Urlaubsanspruch

2
letzte Antwort am 20.02.2019 13:51:17 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
karli
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
820 Mal angesehen

Hallo zusammen,

wie ist der Urlaubsanspruch von gewerblichen Aushilfen im GALA Bau zu ermitteln? Beim Bauhauptgewerbe sind entsprechende Beschäftigungstage vorzutragen. Wie ist es beim hier? In den Dokumenten kann ich auf die schnelle nichts finden.

Vielen Dank schon mal.

Gruss

sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
702 Mal angesehen

Hallo Ute,

laut Tarif haben alle Angestellten 30 Tage Urlaub pro Jahr. Zumindest ist dies in NRW so. Ich weiß allerdings nicht, ob der Tarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau allgemeinverbindlich ist. Von daher ist dies nur eine kleine Hilfe

Herzliche Grüße

Anne Koch

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
702 Mal angesehen

Hallo,

Im Galabau geht es ähnlich wie im Bauhauptgewerbe. Nur im Eintrittsmonat muss der Urlaubsanspruch manuell ermittelt und eingetragen werden. Über die Beschäftigungstage im Kalendarium wird dann der mtl. Urlaubsanspruch automatisch generiert.

Vortragswerte (incl. Vorjahr) müssen ebenfalls erfasst werden.

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
2
letzte Antwort am 20.02.2019 13:51:17 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage