Hallo zusammen,
wie ist der Urlaubsanspruch von gewerblichen Aushilfen im GALA Bau zu ermitteln? Beim Bauhauptgewerbe sind entsprechende Beschäftigungstage vorzutragen. Wie ist es beim hier? In den Dokumenten kann ich auf die schnelle nichts finden.
Vielen Dank schon mal.
Gruss
Hallo Ute,
laut Tarif haben alle Angestellten 30 Tage Urlaub pro Jahr. Zumindest ist dies in NRW so. Ich weiß allerdings nicht, ob der Tarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau allgemeinverbindlich ist. Von daher ist dies nur eine kleine Hilfe
Herzliche Grüße
Anne Koch
Hallo,
Im Galabau geht es ähnlich wie im Bauhauptgewerbe. Nur im Eintrittsmonat muss der Urlaubsanspruch manuell ermittelt und eingetragen werden. Über die Beschäftigungstage im Kalendarium wird dann der mtl. Urlaubsanspruch automatisch generiert.
Vortragswerte (incl. Vorjahr) müssen ebenfalls erfasst werden.
Gruß
C. Rohwäder