Ihr Lieben, ich bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt (wir arbeiten mit Lodas):
Ein AN bekommt zum 25.03. eine fristlose Kündigung. Da der Arbeitgeber erwartet, dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird (mittlerweile geschehen), zahlt er das Gehalt freiwillig weiter bis zum 30.06.2019.
Die Frage ist nun: Melde ich den Mitarbeiter zum 25.03. ab (Austrittsdatum) und rechne die nachfolgenden Bezüge als "Einmalbezüge nach Austritt" ab, oder setze ich erst den 30.06. als Austrittsdatum?
Falls 25.03.: Ist es überhaupt möglich, mehrmals Einmalbezüge abzurechnen? Denn eigentlich sind es ja gar keine, sondern laufendes Gehalt.
Hintergrund ist übrigens der: Ich habe bis jetzt erst als Austrittsdatum den 30.06. erfasst, da ja bis hier weiter bezahlt wird. Dies moniert jedoch nun die Agentur für Arbeit, die sagt, der Mitarbeiter sei ja zum 25.03. fristlos gekündigt und dies sei somit das Austrittsdatum aus der Firma.
Was ist hier richtig?
Ist schon raus, wann die Klage verhandelt wird bzw. verglichen?! Wenn das schnell geht, dann würde ich warten. Es scheint ja - auch von Arbeitgeberseite - zu erwarten, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 30.06.2019 frühestens sein Ende finden wird.