Liebe Community,
folgenden Fall haben wir: ein Freelancer möchte nach Jahrelanger Arbeit als Freiberufler in die Festeinstellung wechseln und wir haben uns gefragt, ob es bei einer Anmeldung in der DATEV (als Festangestellter) eine automatische Meldung gibt die erzeugt wird, wodurch u.a eine mögliche Scheinselbstständigkeit o.ä geprüft wird?
Kennt sich jemand mit dem Thema aus? 🙂
Viele Grüße,
Miriam
Der Freelancer soll jetzt bei Firma A fest angestellt werden.
Wurde er vorher schon von Firma A beauftragt? Evtl. jahrelang und immer wieder, vielleicht sogar ausschließlich?
Dann könnte eine Scheinselbstständigkeit vorliegen und während einer Prüfung evtl. auffallen.
Ob das so ist, kann durch ein Statusfeststellungsverfahren (DRV-Formular "V0027 - Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus") geklärt werden.
Wenn er vorher nicht von Firma A beauftragt wurde, kann Firma A auch egal sein, was vorher war.
Durch die Anmeldung selbst wird nichts übermittelt, was eine Prüfung automatisch anstößt.
Es könnte aber bei der nächsten Prüfung auffallen, dass der Freelancer zuerst Rechnungen geschrieben hat und dann abhängig beschäftigt ist. Das kann zu nachfragen führen.
@Miri_am schrieb:ob es bei einer Anmeldung in der DATEV (als Festangestellter) eine automatische Meldung gibt die erzeugt wird, wodurch u.a eine mögliche Scheinselbstständigkeit o.ä geprüft wird?
Nein, die Prüfung müsst ihr (wenn gewünscht) selbst beantragen. LODAS/LuG weiß ja nicht, was da vorher nur über die Buchführung gelaufen ist.