Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Die Lohnabrechnungen der Mitarbeiter eines gewerblichen Unternehmens werden bislang in einem Steuerbüro mit DATEV Lohn und Gehalt erstellt. Das gewerbliche Unternehmen möchte nun DATEV Smart IT nutzen. Es verfügt über eine Unterberaternummer. Die Lohnabrechnung möchte das Unternehmen künftig selbst erstellen. Zu diesem Zweck soll ein Transfer der Lohndaten über das DATEV-Rechenzentrum stattfinden.
Wie funktioniert dies und worauf ist dabei zu achten?
Ich freue mich über Antworten.
Hallo,
Voraussetzung für den Übertrag von Mandantendaten auf eine andere Beraternummer / Mandantennummer ist die aktuelle Sicherung des zu übertragenden Mandantenbestands mit dem Programm Lohn und Gehalt im DATEV-Rechenzentrum. Das Vorgehen zur Sicherung bzw. Rücksicherung finden Sie im Dokument:
Datensicherung bzw. Mandantendatenübertrag mit Lohn und Gehalt im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1030592).
Detaillierte Informationen zum Übertrag finden Sie hier .
Findet der Übertrag ohne Programmwechsel von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt statt?
Bitte beachten Sie für diesen Sachverhalt Punkt 5.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG