Hallo,
wenn jemand an einer Polizeiakademie studiert und sich noch etwas dazu verdient, kann der dann ein Werkstudent sein?
Ich finde dazu leider keine konkreten Hinweise, aus denen das eindeutig hervorgeht, wie der Sachverhalt zu bearbeiten ist. Würde meinen, das ist kein Werkstudent, da er dort schon ein Gehalt bekommt und das eine Art Duales Studium zu sein scheint.
Hat hier jemand so einen Fall evtl. schon einmal gehabt?
Vielen Dank im Voraus
Es ist wichtig den aktuellen Status des Mitarbeiters herauszufinden - über den Personalfragebogen?
Wenn das Studium bei der Polizeiakademie ein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist ( Ausbildung oder Duales Studium) gilt das Studentenprivileg nicht.
Auf der Internetseite steht
"Während Deines Studiums zahlst Du keine Beiträge zur Krankenversicherung."
Ich würde mir vom Mitarbeiter bestätigen lassen, wie sein aktueller Status ist. Keine Beiträge zur Krankenversicherung - könnte auch mit einer Besonderheit des Beamtenstatus zu tun haben. Im Umkehrschluss hört es sich an, als ob Bezüge fließen, sonst müsste nicht betont werden, dass keine KV-Beiträge zu zahlen sind.
Verzwickt - Viel Erfolg 🤔
Den Mitarbeiter braucht man da nicht fragen. Der hat keine Ahnung von seinem Status, deshalb bringt einen der Personalfragebogen auch nicht weiter.
Ich habe nun die Polizeiakademie direkt kontaktiert. Die hat daraufhin mitgeteilt, dass wegen der Verbeamtung der Status als Werkstudent ausgeschlossen ist und das ohnehin vorher gefragt werden muss, ob die jeweilige Tätigkeit überhaupt erlaubt ist. Man darf logischerweise nur bestimmte Tätigkeiten nebenher ausüben und das darf auch nicht mit den Dienstzeiten kollidieren.
Der Mitarbeiter darf jetzt erst einmal herausfinden, ob er das überhaupt tun darf, was er sich als Nebenjob vorgestellt hat.