Hallo zusammen,
wir wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen. Dieser muss seinem alten Arbeitgeber die Kosten für die Fortbildung zurück zahlen da er sich nicht an die Bindungsfrist hält.
Wir wollen die erstandenen Kosten gern übernehmen. Ist dies möglich und kann ich diese normal als Fortbildungskosten in der Lohnabrechnung abbilden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo @Maria26,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte klären Sie den Sachverhalt zum Beispiel mit einem/einer Vertreter/in des Arbeitsrechts ab.
@Maria26ich denke und hoffe die beiden Links hier helfen dir weiter:
https://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten
Es ist wie gesagt stets wichtig alle Details zu wissen, da es eine Abwägung im Einzelfall ist.
Naja es kommt darauf an, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis = Arbeitsrecht
oder
um ein Beamtenverhältnis = Beamtenrecht/Verwaltungsrecht, was sehr kompliziert und total gelöst vom Arbeitsrecht leider ist.
Das ändert aber nichts daran, dass die DATEV-Mitarbeiterïnnen hier im Forum keine Anwälte sind und deshalb keine Rechtsberatung geben dürfen (wahrscheinlich auch vom Arbeitgeber untersagt). 😉
Klar ist auch nachvollziehbar, aber wir in der Community dürfen ja trotzdem uns gegenseitig unterstützen 💪😅
Hallo xyzmic,
vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis.