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Fortbildungskosten 50% erlassen

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ElfiBrehm
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Hallo zusammen, 

ein Mitarbeiter hat 2024 eine Fortbildung absolviert. Die Kosten wurden damals von der Firma getragen. Nun scheidet der Mitarbeiter (AN-KÜ) aus. Er hat die Fortbildung jedoch nicht ganz abgeschlossen (Endprüfung nicht gemacht). 

Gesamtkosten der Fortbildung 4490,-
Mit dem MA wird nun vereinbart, dass wir die Hälfte der Kosten (Rechnung bereits in 2024 bezahlt ) nicht zurück erstattet haben möchten. Die andere Hälfte wird ihm vom Lohn einbehalten. 

 

Wie muss nun der von uns erlassene Betrag (2.245€) richtig abgerechnet werden? Muss er überhaupt auf die Lohnabrechung ausgewiesen werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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