Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat 2024 eine Fortbildung absolviert. Die Kosten wurden damals von der Firma getragen. Nun scheidet der Mitarbeiter (AN-KÜ) aus. Er hat die Fortbildung jedoch nicht ganz abgeschlossen (Endprüfung nicht gemacht).
Gesamtkosten der Fortbildung 4490,-
Mit dem MA wird nun vereinbart, dass wir die Hälfte der Kosten (Rechnung bereits in 2024 bezahlt ) nicht zurück erstattet haben möchten. Die andere Hälfte wird ihm vom Lohn einbehalten.
Wie muss nun der von uns erlassene Betrag (2.245€) richtig abgerechnet werden? Muss er überhaupt auf die Lohnabrechung ausgewiesen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.