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Fortbildung AN

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letzte Antwort am 22.12.2023 10:01:59 von renek
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Sansi1981
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Leute,

 

ein AG will seinem MA mtl. die Kosten für die Fortbildung erstattet. Der Rechnungsempfänger ist der AN. Die Fortbildung ist im betrieblichen Interesse. Gibt es hierfür eine Lohnart in Lohn und Gehalt und muss der Zuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden?

Ich bin leider nicht fündig geworden.

 

Ich danke euch für die Hilfe!

 

Viele Grüße

cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
332 Mal angesehen

Nur über die Fibu (SKR03: 4945) abwickeln, wäre meine persönliche Lösung.

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renek
Meister
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Nachricht 3 von 3
307 Mal angesehen

@Sansi1981  schrieb:

Gibt es hierfür eine Lohnart in Lohn und Gehalt und muss der Zuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden?


Muss meines Wissens nicht ausgewiesen werden, der MA muss in seiner EStE aber den Zuschuss angeben. Wenn man also eine Vereinbarung schließt kann man in dieser auf diesen Umstand sicherheitshalber hinweisen.


Ansonsten wie Cro es sagt, reicht es über die FiBu.

 

Will man es aber mit Lohn (würde ich bei uns auch so machen), dann einfach als Nettoauszahlung eintragen und eine Lohnart anlegen (ähnlich Reisekosten), nur das die Verbuchung automatisch als Fortbildungskosten in die Fibu laufen. Damit hat man die Aufzeichnung im Lohn und die Fibu muss nicht gesondert was machen.

 

Möglich ist aber beides und je nach gelagertem Fall auch sinnvoll.

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letzte Antwort am 22.12.2023 10:01:59 von renek
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