Hallo liebe Community,
welches Forderungskonto kann ich bei einem Gewinnermittler nach § 4(3) EStG für Erstattungen im Baulohn nehmen? Das Konto "sonstige Vermögensgegenstände" soll nicht mehr bebucht werden.
Vielen Dank.
A. Seidel
Hallo Herr Seidel,
welche Erstattungen meinen Sie?
mfg
Manfred Günzel
Hallo Herr Günzel,
ich meine den Erstattungsanspruch Urlaubsvergütung. Die Erstattungen selbst werden auf sonstige Erträge gebucht, gegen ein Forderungskonto.
Vielen Dank.
Andrea Seidel
Hallo Frau Seidel,
es gibt einen speziellen Datev-Kontenrahmen (SKR03 oder 04) für das Bau- und Ausbaugewerbe. Darin ist z. B. im SKR 03 das Konto 1534 - Forderungen an Sozialkassen enthalten, welches wir dafür verwenden.
mfg
Manfred Günzel
Hallo Herr Günzel,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ist das die einzige Möglichkeit, einen anderen Kontenrahmen zu verwenden? Welches Konto könnte ich im "normalen SKR 04 verwenden?
Ich denke, dieses Problem werden noch andere Steuerbüros haben.
Vielen Dank.
mfg
Andrea Seidel
Hallo Frau Seidel,
das ist in dem Sinn kein anderer Kontenrahmen, sondern der allgemeine nur zugeschnitten auf die Belange der Bauwirtschaft. Aber jetzt kann ich Sie nicht mehr so ganz verstehen: Sie möchten zwar ein anderes Konto, es aber nicht anlegen bzw. umbenennen.
mfg
Manfred Günzel
Ich habe bisher für solche Forderungen die Konten 1300 ff. im SKR 04 genutzt. Nun aber erhalte ich beim Öffnen des Programmes einen Kontenzweckstatus, diese Konten sind für diese Gewinnermittlungsart nicht mehr zu verwenden. Vielleicht verrenne ich mich gerade, deshalb benötige ich Hilfe. Ich würde auch ein neues Konto anlegen, aber welches?
Vielen Dank.
mfg
A. Seidel
Kontenplan öffnen und im passenden Bereich suchen, wenn der Haken bei "Kontenzweckprüfung" gesetzt ist, sollten nur passende Konten erscheinen.