Hallo,
ich habe gelesen das normal Überstunden und -zuschläge nicht beim Urlaubsgeld mir berechnet wird. Es gibt eine Ausnahme wenn die Überstunden regelmäßig geleistet werden. Ich kann aber nichts über die Zuschläge lesen. Kommen die mit in die Berechnung vom Urlaubsgeld mit rein?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich vermute, dass Sie die Urlaubsvergütung / Urlaubsentgelt nach dem Bundesurlaubsgesetz meinen?! Urlaubsgeld ist keine gesetzliche Verpflichtung und kann sich nur aus arbeitsrechtlichen Regelungen ergeben.
Sollten die Überstunden in die Ermittlung des Urlaubsentgelts einzubeziehen sein, so würde ich auch die Zuschläge für die Überstunden einbeziehen.
Viele Grüße
T. Reich