Hallo zusammen,
wir haben einen Werkstudenten, dem wir gerne für den Weg zu seiner weit entfernten Uni ein Auto zur Verfügung stellen würden.
Grundsätzlich sollte das möglich sein, aber wie verbuche ich das.
Viele Grüße
Hallo,
der Eintrag im Hilfe Center wurde gelesen?
Ja, vielen Dank für den Hinweis. Die 1% vom Bruttolistenpreis fallen nicht unter das Werkstudentenprivileg, oder?
Warum nicht? der Pkw ist genauso ein Lohn-Bestandteil wie alle sonstigen Bruttobezüge.