Hallo zusammen,
ich habe einen Altersrenter (PGRS : 119 / BGRS : 3321) mit einem PKW und Unterbrechung (Genannter MA ist krank und über die 6 Wochen Entgeltfortzahlung hinaus, rechne nun in der Fehlzeit "Krank über 6 Wochen bei Altersrente" ab) abzurechen. PKW darf weiter privat genutzt werden. Privatfahrten fallen also an.
Ist es richtig, dass keine SV-Werte berechnet werden?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei dem Unterbrechungsgrund ist es richtig, da die Beschäftigung unterbrochen ist, da keine SV-Tage mehr vorliegen.
Es stellt eher Frage stellt, ob die Unterbrechung erfasst werden darf, obwohl weiterhin Leistungen fließen.
Ich rate dazu bei seiner Krankenkasse anzufragen, ob eine Unterbrechung in diesem Fall das Richtige ist.
Danke für die Nachricht, dann werde ich mich dort nochmal schlauer machen.