Hallo zusammen,
ein Mandant von mir ist 100% Gesellschafter der GmbH und hat sich auch als Geschäftsführer ernannt.
Er möchte sich keinen GF-Gehalt auszahlen, aber den Firmenwagen als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung ansetzen.
Ist es möglich? Oder muss der Geschäftsführer sich das Gehalt auszahlen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn es sich um die klassische 1%-Regelung handelt, entspricht der Firmenwagenbezug durchaus einem Bruttogehalt.