ich hätte mal eine Frage i.S. Firmenwagen bei Außendienstmitarbeitern.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer A wurde neu eingestellt in seinem Vertrag steht der Tätigkeitsort der Firma + Einsatzorte Bundesweit.
Privatfahrten sind gestattet.
Der Arbeitnehmer hat einen Fahrtweg von 40 KM von Wohnung zum Büro, welches er 2 mal die Woche aufsucht.
Die anderen Arbeitstage besucht er Kunden innerhalb von Deutschland.
Kann ich hier die 0,002 % Regelung anwenden?
Vielen Dank für die Info
VG
Die Regelung können Sie anwenden, wenn der Mitarbeiter aufzeichnet, wenn er die erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Sie können dann die tatsächlichen Fahrten berücksichtigen.
Informationen finden Sie hier:
Firmenwagen, Dienstwagen, Firmenfahrrad, E-Bike und Pedelec (Beispiele für LODAS) (Punkt 5)
Viele Grüße
T. Reich