ich hätte mal eine Frage i.S. Firmenwagen bei Außendienstmitarbeitern. Folgender Sachverhalt: Arbeitnehmer A wurde neu eingestellt in seinem Vertrag steht der Tätigkeitsort der Firma + Einsatzorte Bundesweit. Privatfahrten sind gestattet. Der Arbeitnehmer hat einen Fahrtweg von 40 KM von Wohnung zum Büro, welches er 2 mal die Woche aufsucht. Die anderen Arbeitstage besucht er Kunden innerhalb von Deutschland. Kann ich hier die 0,002 % Regelung anwenden? Vielen Dank für die Info VG
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