Hallo,
ich versuche gerade die bisherigen Firmenräder auf die neuen umzustellen. Ab Version 11.1 scheint dies ja komfortabel zu sein. Nun haben wir aber auch Firmenräder, die keine E-Bikes sind und deshalb die Begünstigung des halbierten Bruttolistenpreises nicht nutzen können. Problem: die Erstinbetriebnahmen dieser Fahrräder sind im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 aber nicht begünstigt. Das Programm stellt automatisch bei diesem Zeitraum die Bemessungsgrundlage geldwerter Vorteil auf halben Bruttolistenpreis. Diese Einstellung lässt sich nicht ändern. Gibt es eine weitere Möglichkeit auch normale Fahrräder über Firmenrad erfassen zu können? Oder müssen diese weiterhin als Firmenwagen erfasst werden - sehr unschön?
LG 🚲
Vera Behn
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Behn,
vielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Aber, wo ist Ihr Problem?
Wenn es sich um ein "klassisches" Fahrrad handelt, dann dürfen Sie es wie ein e-bike behandeln.
Wenn es sich um Fahrrad mit Zulassung handelt, dann ist es ein Kraftfahrzeug und meiner Ansicht nach besser bei den PKW aufgehoben, da auch nur dort die Möglichkeit der Besteuerung der Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte besteht.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo, ja natürlich - ich stand auf den Fahrrad-Schlauch. Danke für den Hinweis!!!!! 😀
Jetzt geht es natürlich
Viel Spaß noch weiterhin
🤣🤣🤣