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Firmenrad LuG Version 11.1 Bemessungsgrundlage für "Nur"-Fahrräder

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letzte Antwort am 14.01.2020 16:34:30 von t_r_
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vbehn
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

ich versuche gerade die bisherigen Firmenräder auf die neuen umzustellen. Ab Version 11.1 scheint dies ja komfortabel zu sein. Nun haben wir aber auch Firmenräder, die keine E-Bikes sind und deshalb die Begünstigung des halbierten Bruttolistenpreises nicht nutzen können. Problem: die Erstinbetriebnahmen dieser Fahrräder sind im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 aber nicht begünstigt. Das Programm stellt automatisch bei diesem Zeitraum die Bemessungsgrundlage geldwerter Vorteil auf halben Bruttolistenpreis. Diese Einstellung lässt sich nicht ändern. Gibt es eine weitere Möglichkeit auch normale Fahrräder über Firmenrad erfassen zu können? Oder müssen diese weiterhin als Firmenwagen erfasst werden - sehr unschön?

 

LG 🚲

Vera Behn

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
336 Mal angesehen

Hallo Frau Behn,

 

vielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Aber, wo ist Ihr Problem?

 

Wenn es sich um ein "klassisches" Fahrrad handelt, dann dürfen Sie es wie ein e-bike behandeln.

 

Wenn es sich um Fahrrad mit Zulassung handelt, dann ist es ein Kraftfahrzeug und meiner Ansicht nach besser bei den PKW aufgehoben, da auch nur dort die Möglichkeit der Besteuerung der Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte besteht.

 

Viele Grüße

T. Reich

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vbehn
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
328 Mal angesehen

Hallo, ja natürlich - ich stand auf den Fahrrad-Schlauch. Danke für den Hinweis!!!!! 😀

 

Jetzt geht es natürlich

 

Viel Spaß noch weiterhin

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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🤣🤣🤣

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letzte Antwort am 14.01.2020 16:34:30 von t_r_
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