Guten Tag zusammen,
ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
AG hat eine Firmenmitgliedschaft abgeschlossen mit Hansefit. Die Mitgliedschaft läuft auf die Muttergesellschaft, welche auch die Rechnung (mit 19% USt.) bezahlt, es erfolgt dann in der Buchhaltung eine interne Verrechnung der Beiträge auf die einzelnen Tochterfirmen. Aber das ist nicht meine Baustelle, ich bin nur für die Lohnabrechnung zuständig.
Monatlicher Beitrag des AG beträgt 49,00 € je MA.
Monatliche Zuzahlung/Beteiligung des MA beträgt 15,00 €, welche auf der Lohnabrechnung einbehalten wird.
Somit haben wir für den MA abzgl. der Zuzahlung einen Sachbezug in Höhe von 34,00 €.
Ich würde das auf der Lohnabrechnung wie folgt darstellen:
Im Bruttobereich der Abrechnung:
Sachbezug = 34,00 € (St./Sv.-frei, da unterhalb der 50,- € Sachbezugsgrenze)
Welches Buchhaltungskonto (SKR04) ist hier korrekt: 6130 ???
Bei den Netto-Bezügen/Netto-Abzügen der Abrechnung:
Sachbezug = -34,00 € // Buchhaltungskonto: 4945 oder 4946 (da der AG nicht selber die Rg. mit USt. zahlt) ???
AN-Beitrag = -15,00 € // Welches Buchhaltungskonto ist hier korrekt für diese Einbehaltung?
Liege ich damit richtig?
Über Eure Unterstützung bzw. Anregungen würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
bitte halten Sie hier Rücksprache mit der Finanzbuchführung, wie die Kontierung erfolgen soll.
Eventuell hat ein Mitglied aus der Community bereits Erfahrung, die an dieser Stelle geteilt werden kann?
die Frage nach den Buchungskonten - vor allem für die Zuzahlung des AN - stellt sich bei mir aktuell auch. Ich hoffe, es meldet sich jemand zu Wort, der Hansefit / Firmenfitness bereits abrechnet