Liebe Community,
ich erhielt die Anfrage, ob ein Mitarbeiter zwei Firmenfahrräder erhalten könne.
Ich würde spontan sagen - "nein, nicht möglich". Wollte jedoch mal die allgemeinen Erfahrungen abrufen.
Wenn nicht, ist es möglich das 2. Firmenfahrrad einem nicht beschäftigten Familienangehörigen zu überlassen und die Versteuerung über unseren Mitarbeiter vorzunehmen?
Vorab vielen Dank für jeglichen Input.
Viele Grüße und guten Start in die neue Woche.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
wir haben einige Mandaten, bei denen die Arbeitnehmer zwei Fahrräder haben.
Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, dem Arbeitnehmer Sachbezüge als Entlohnung zu gewähren.
Beachten sollte man natürlich die üblichen "Verdächtigen": Gesellschafter-(Geschäftsführer), Ehegatten, Familienangehörige, Minijobber..
Viele Grüße
T. Reich
@t_r_ ok vielen Dank --> kann hierbei auch für beide Fahrräder die Leasingrate über den beschäftigten Arbeitnehmer erfolgen?
Den Arbeitnehmer werden die Leasingraten für zwei Fahrräder als Gehaltsverzicht einbehalten.