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Finanzamt Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwendungen

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letzte Antwort am 23.01.2020 09:57:30 von einmalnoch
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081218
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

einige unserer Mitarbeiter haben eine Bescheinigung fürs Finanzamt beantragt, wo wir die Auswärtstätigkeit über 8 Stunden und die Anzahl der Stunden über 24 Stunden bescheinigen sollen.

 

Wird so eine Bescheinigung von Datev zur Verfügung gestellt oder wo wir die Stunden entnehmen können ohne alles manuell raussuchen zu müssen?

 

Danke

Gelöschter Nutzer
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Interessante Frage, ich bin mir aber nicht sicher, dass eine solche AG Bescheinigung zielführend sein kann.

Immerhin hat der (starke) AG dies schon mit der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt und sogar die lohnsteuerlichen Konsequenzen geprüft (ggf. steuerfrei). Dass der (schwache) AN bei der ESt-Erklärung nun die Entscheidung des AG "beweisen" soll ist aus meiner Sicht eine komische Rechtsdenke und führt zwangsläufig sicher zu vielen falschen Bescheiden bzw. Nachteilen bei den AN. Mit stark/schwach meine ich Hierarchien und Rechtswissen. 

 

In der ESt soll ja der AN nachweisen, da ist eine Bescheinigung des AG irgendwie komisch. Zielführend wäre hier doch nur die vom AN erstellen Reisekostenabrechnungen.

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Gelöschter Nutzer
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Das ist eine ganz normales Procedere, dass das Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgerbers über die Anzahl der Tage mit z. B. Einsatzwechseltätigkeiten über 8 Std. haben möchte. Gleiches gilt übrigens auch für Kraftfahrer (Fahrtätigkeit).

 

Bei Einsatzwechseltätigkeiten sind allerdings auch noch die Zeiten für die An- u. Rückfahrt nach Hause zu berücksichtigen, da es sich um eine "Reisetätigkeit" handelt und das Gesetz die 8-stündige Abwesendheit von zu Hause fordert.

 

Viele gewerbliche Arbeitnehmer (Klempner, Maurer, Malermeister etc.) haben wechselnde Baustellen und damit keine regelmäßige Arbeitsstätte. Der Arbeitgeber ist nicht vepflichtet (außer Tarifvertrag) eine sog. Auslöse zu zahlen, daher auch die Bescheinigung.

 

Der Nachweis kann auch anders geführt werden, wenn der Arbeitnehmer ein Tagesjournal (Baustellenbuch) führt. Neben der Verpflegungspauschalen sind auch die Kilometer als Reisekosten abzugsfähig, wenn kein Baustellenfahrzeug (Kundendienstwagen) gestellt wird. Kurzfristige Anfahrten zum Hauptsitz des Arbeitgebers sind nicht schädlich und als Reisekosten zu berücksichtigen.

 

Gruß Achilleus

Gelöschter Nutzer
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Das es normal ist weiß ich schon, mache so einige, hunderte Einkommensteuererklärungen.

Ich habe aber trotzdem kein Verständnis dafür, dass der AN im Zuge seiner Einkommensteuererklärung beweisen muss, dass die vom AG bescheinigten steuerfreien Reisekosten tatsächlich einkommensteuerfrei sind!

Tut der AN dies nicht, werden die steuerfreien Bestandteile über die ESt-Erklärung knallhart nachversteuert.

Aus meiner Sicht ist es paradox, wenn die schon vom AG bescheinigten und vom ihm lohnsteuerlich geprüften Sachverhalte aus der bereits bestehenden Bescheinigung (Lohnsteuer-Bescheinigung des AG) vom AG erneut bestätigt werden müssen. Vollkommener Unsinn, der zu Lasten des AN geht.

 

Darüber hinausgehende Sachverhalten müssen und sollten natürlich von AN nachgewiesen werden, aber warum muss die lohnsteuerliche Prüfung des AG hier erneut auf dem Prüfstand stehen?

Umgekehrt sollte der AN dann aber auch beweisen, dass die steuerpflichtigen Einnahmen laut Lohnsteuerbescheinigung tatsächlich steuerpflichtig sind (ggf. durch eine Bescheinigung des AG🤗), tut er dies nicht, werden sie automatisch als einkommensteuerfrei behandelt....

 

    

einmalnoch
Experte
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Es kommt immer darauf an, wie der Lohn erfasst wird. Werden nur Monatsstunden erfasst ist Handarbeit gefragt, bei Kalendariumserfassung kann mittels DALY eine halbwegs vernünftige Auswertung gefahren werden. Mit Excel und Word lässt sich eine solche Auswertung erstellen, DATEV hat da nichts.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 23.01.2020 09:57:30 von einmalnoch
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