Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bei der Abrechnung von Feiertagszuschlägen nach TVöD. Leider rechnet das System mir die Lohnart 779 nicht ab, was muss ich bei dem Mitarbeitenden hinterlegen?
Liebe Grüße
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Hallo,
im öffentlichen Dienst werden die Zuschläge mit 2 Monaten Zeitversatz ausgezahlt also Dez erst im Februar, vielleicht liegt es daran..
Ich habe keine Vormonatswerte, deswegen keine Berechnung. Wie geht man bei Neueintritte vor?
Ja bei neuen Mitarbeiter wird dann ja automatisch in 2 Monaten abgerechnet. Bei Mandantenneuanlage müsste man die Bewegungsdaten wohl vom Vorvormonat erfassen...
Hallo,
die Stammlohnart 779 rechnet lt. Tariftabelle mit der individuellen Entgeltgruppe des Beschäftigten und fix Stufe 3.
Da es der Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich ist werden 135% ausgezahlt. Hierzu ist die steuerliche SFN-Zuschlagsberechnung zu aktivieren.
Sollte die Tarifsparte Krankenhaus gelten, dann erfolgt automatisch eine Aufteilung der Buchung mit der LA 779 auf die Lohnarten 780 Ausgleich Arbeitsstunden (steuer- und sv-pfl.) und 35% LA 779 Zuschlag. Steuer und sv-frei. Hier ist die SFN-Zuschlagsermittlung nicht notwendig.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Dokument: Öffentlicher Dienst - Stundenentgelte / Zeitzuschläge / Rufbereitschaft - Lexikon Lohn und Personal .
Sollten Sie bei vorliegendem Sachverhalt noch weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.