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Feiertagszuschläge TVöD Lohnart 779

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letzte Antwort am 23.12.2022 08:56:00 von Jacqueline_Schön
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eschrhe
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Hallo zusammen,

 

ich habe ein Problem bei der Abrechnung von Feiertagszuschlägen nach TVöD. Leider rechnet das System mir die Lohnart 779 nicht ab, was muss ich bei dem Mitarbeitenden hinterlegen?

 

Liebe Grüße

 

In "Personalwirtschaft" verschoben, Kategorie "Allgemein" zugeordnet.

wolfram
Aufsteiger
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Hallo,

im öffentlichen Dienst werden die Zuschläge mit 2 Monaten Zeitversatz ausgezahlt also Dez erst im Februar, vielleicht liegt es daran..

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eschrhe
Beginner
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Ich habe keine Vormonatswerte, deswegen keine Berechnung. Wie geht man bei Neueintritte vor?

 

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wolfram
Aufsteiger
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Ja bei neuen Mitarbeiter wird dann ja automatisch in 2 Monaten abgerechnet. Bei Mandantenneuanlage müsste man die Bewegungsdaten wohl  vom Vorvormonat erfassen...

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Stammlohnart 779 rechnet lt. Tariftabelle mit der individuellen Entgeltgruppe des Beschäftigten und fix Stufe 3.


Da es der Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich ist werden 135% ausgezahlt. Hierzu ist die steuerliche SFN-Zuschlagsberechnung zu aktivieren.

 

Sollte die Tarifsparte Krankenhaus gelten, dann erfolgt automatisch eine Aufteilung der Buchung mit der LA 779 auf die Lohnarten 780 Ausgleich Arbeitsstunden (steuer- und sv-pfl.) und 35% LA 779 Zuschlag. Steuer und sv-frei. Hier ist die SFN-Zuschlagsermittlung nicht notwendig.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Dokument: Öffentlicher Dienst - Stundenentgelte / Zeitzuschläge / Rufbereitschaft - Lexikon Lohn und Personal .

 

Sollten Sie bei vorliegendem Sachverhalt noch weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.12.2022 08:56:00 von Jacqueline_Schön
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